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Container
Technische Überwachungsorganisation

Häufige Fragen

Die Größe des Containers richtet sich nach der Art und Umfang der zu entsorgenden Materialien. Um beim Abtransport mit dem zulässigen Gesamtgewicht der Transportfahrzeuge nicht in Konflikt zu geraten, sollten Container nicht bis zum Maximum beladen werden.

Container ab 3,5 m³ sind für gewichtige Abfälle wie Erdreich und Bauschutt empfehlenswert. 7-m³-Container können bestens für sperrige Abfälle und Sperrmüll genutzt werden. Container-Größen von 10 m³ eignen sich für kontinuierliche Abfallentsorgung sowie für größere Abfallmengen.

Wir besprechen gerne individuelle Konzepte für die Entsorgung Ihres Mülls.

Die Kosten für den Container und die Entsorgung sind natürlich abhängig von der Containergröße und der tatsächlichen Befüllung. Bei Boden, Bauschutt und Beton wird nach eingefüllten Kubikmetern abgerechnet. Bei allen anderen Abfallarten wird bei der Berechnung der Wiegeschein der Deponie, welcher bei Abfallanlieferung erstellt wird, zugrunde gelegt.

Das heißt, dass gewichtsgetreu abgerechnet wird. Dies stellt für alle Seiten eine faire Basis dar, da Sie letztendlich wirklich nur das bezahlen, was Sie auch eingefüllt haben. Die Kosten setzen sich sodann aus Transport, entsorgtem Abfall, Energie- und Mautzulage sowie (eventuell) Miete zusammen.

Abrollmulden-Container mit einem Fassungsvermögen von 7 m³ oder 12 m³ verfügen über eine heckseitige Flügeltür. Eine niedrige Ladekante von zirka 15 cm erleichtert das Beladen sowohl mit als auch ohne Hilfsmittel. Bei Befüllung mittels Schubkarre kann leicht eine Rampe angelegt werden, um die Arbeiten zu unterstützen.

Für die Aufstellung eines Containers auf öffentlichen Grundstücken wie Straße, Bürgersteig, Parkplatz oder ähnliche Plätze wird eine städtische Genehmigung notwendig. Die gebührenpflichtige Genehmigung werden wir für den Kunden einholen, sofern dieser nicht über eine Abstellfläche auf dem privaten Grundstück verfügt. Auf privatem Grund können wir einen Stellplatz in der Einfahrt, im Garten oder vor der Garage nutzen.

Grundsätzlich holen wir für unsere Kunden die gebührenpflichtige Genehmigung bei der zuständigen städtischen Behörde ein. Die Gebühren, die von den Städten erhoben werden, sind variabel. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Gebührenhöhen in Ihrem Umkreis.

Für die Anlieferung stehen in unserem Betrieb LKWs unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Mit diesen können die Fahrer in der Regel auch in Hinterhöfe und Einfahrten rangieren. Wenn der Kunde uns die Breite und die Durchfahrtshöhe an der gewünschten Stelle angibt, können wir entsprechend disponieren. Grundsätzlich können Kunden davon ausgehen, dass unsere LKWs überall dort Zugang finden, wo auch ein Fahrzeug der Müllabfuhr durchkommen würde. Für die Anlieferung unserer Abrollcontainer, welche hinter dem LKW abgestellt werden, müssen vor dem Containerstandort mindestens 9 Meter Fläche für das Fahrzeug einkalkuliert werden.

Grundsätzlich ist eine Überladung, natürlich zu verhindern. Die Füllhöhe sowie das maximale Gesamtgewicht müssen eingehalten werden. Als Anhaltspunkt für die Füllhöhe dient die Ladekante. Die Befüllung muss unterhalb der Ladekante sowie unterhalb der Seitenwandhöhe gehalten werden. Ein Überstehen und Erhöhen der Seitenwände durch Türen, Bretter und ähnliches ist unzulässig. Auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts muss geachtet werden, damit bei der Abholung eine sichere Fahrt durch den Straßenverkehr möglich ist.

Die einfachste Lösung wäre natürlich, eine zeitnahe Befüllung und Abholung des Containers. Doch häufig benötigen Kunden doch etwas mehr Zeit, um den gesammelten Müll zu entsorgen. Wer mit illegaler Müllentsorgung durch die Nachbarschaft rechnet, der sollte gleich einen Deckelcontainer bestellen oder den eine Abdeckung mit Planen konstruieren.

Welche Größe muss der Container für meine Bedürfnisse haben?

Größe des Containers richtet sich nach der Art und Umfang der zu entsorgenden Materialien. Um beim Abtransport mit dem zulässigen Gesamtgewicht der Transportfahrzeuge nicht in Konflikt zu geraten, sollten Container nicht bis zum Maximum beladen werden.

Container ab 3,5 m³ sind für gewichtige Abfälle wie Erdreich und Bauschutt empfehlenswert. 7-m³-Container können bestens für sperrige Abfälle und Sperrmüll genutzt werden. Container-Größen von 10 m³ eignen sich für kontinuierliche Abfallentsorgung sowie für größere Abfallmengen.

Wir besprechen gerne individuelle Konzepte für die Entsorgung Ihres Mülls.

Welche Kosten kommen auf den Kunden für den Container zu?

Die Kosten sind natürlich abhängig von der Containergröße und der tatsächlichen Befüllung. In der Regel vereinbaren wir mit unseren Kunden einen Komplettpreis, der sowohl die Containermiete als auch die Anfahrt, die Abholung und die Entsorgungsgebühr umfasst.

Können die Container auch mit Hilfsmitteln beladen werden?

Abrollmulden-Container mit einem Fassungsvermögen von 7 m³ oder 12 m³ verfügen über eine heckseitige Flügeltür. Eine niedrige Ladekante von zirka 15 cm erleichtert das Beladen sowohl mit als auch ohne Hilfsmittel. Bei Befüllung mittels Schubkarre kann leicht eine Rampe angelegt werden, um die Arbeiten zu unterstützen.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Aufstellung eines Containers?

Für die Aufstellung eines Containers auf öffentlichen Grundstücken wie Straße, Bürgersteig, Parkplatz oder ähnliche Plätze wird eine städtische Genehmigung notwendig. Die gebührenpflichtige Genehmigung werden wir für den Kunden einholen, sofern dieser nicht über eine Abstellfläche auf dem privaten Grundstück verfügt. Auf privatem Grund können wir einen Stellplatz in der Einfahrt, im Garten oder vor der Garage nutzen.

Öffentlicher Grund - wie erhalte ich eine Genehmigung für die Containeraufstellung?

Grundsätzlich holen wir für unsere Kunden die gebührenpflichtige Genehmigung bei der zuständigen städtischen Behörde ein. Die Gebühren, die von den Städten erhoben werden, sind variabel. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Gebührenhöhen in Ihrem Umkreis.

Wie viel Platzbedarf ergibt sich für die Anlieferung?

Für die Anlieferung stehen in unserem Betrieb LKWs unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Mit diesen können die Fahrer in der Regel auch in Hinterhöfe und Einfahrten rangieren. Wenn der Kunde uns die Breite und die Durchfahrtshöhe an der gewünschten Stelle angibt, können wir entsprechend disponieren. Grundsätzlich können Kunden davon ausgehen, dass unsere LKWs überall dort Zugang finden, wo auch ein Fahrzeug der Müllabfuhr durchkommen würde. Für die Anlieferung unserer Abrollcontainer, welche hinter dem LKW abgestellt werden, müssen vor dem Containerstandort mindestens 9 Meter Fläche für das Fahrzeug einkalkuliert werden.

Welche Füllmenge ist für einen Container zulässig?

Grundsätzlich ist eine Überladung, natürlich zu verhindern. Die Füllhöhe sowie das maximale Gesamtgewicht müssen eingehalten werden. Als Anhaltspunkt für die Füllhöhe dient die Ladekante. Die Befüllung muss unterhalb der Ladekante sowie unterhalb der Seitenwandhöhe gehalten werden. Ein Überstehen und Erhöhen der Seitenwände durch Türen, Bretter und ähnliches ist unzulässig. Auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts muss geachtet werden, damit bei der Abholung eine sichere Fahrt durch den Straßenverkehr möglich ist.

Wie schütze ich mich vor unbefugter Zuladung durch Dritte?

Die einfachste Lösung wäre natürlich, eine zeitnahe Befüllung und Abholung des Containers. Doch häufig benötigen Kunden doch etwas mehr Zeit, um den gesammelten Müll zu entsorgen. Wer mit illegaler Müllentsorgung durch die Nachbarschaft rechnet, der sollte gleich einen Deckelcontainer bestellen oder den eine Abdeckung mit Planen konstruieren.

Geschäftszeiten:
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nach Absprache

Gärtnerweg 57
31840 Hessisch Oldendorf / OT Hemeringen

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